BKF Weiterbildung - Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung

Voraussichtlicher Termin am 21.09.2024

Unabhängig von Besitzstandsrechten müssen künftig alle Berufskraftfahrer/innen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) die vorgeschriebenen 35 Stunden Weiterbildung absolvieren.


Sie kann zusammenhängend oder über einen Zeitraum von 5 Jahren absolviert werden (5 Module zu je 7 Std.).
Es ist keine Prüfung abzulegen.


Wir starten jeweils um 8 Uhr und enden voraussichtlich um etwa 16:30 Uhr.

Das Modul der 3. Welle behandelt alle essentiellen Aspekte zum Thema Gefahrenwahrnehmung. Es beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Themen: "Entstehung von Gefahren", "Einschränkungen und Grenzen der (Gefahren-)Wahrnehmung" oder "Umgang mit Gefahren in der Praxis".

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