BKF Weiterbildung - Modul 4 - Schadensprävention

Voraussichtlicher Termin am 19.10.2024

Unabhängig von Besitzstandsrechten müssen künftig alle Berufskraftfahrer/innen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) die vorgeschriebenen 35 Stunden Weiterbildung absolvieren.

Sie kann zusammenhängend oder über einen Zeitraum von 5 Jahren absolviert werden (5 Module zu je 7 Std.).
Es ist keine Prüfung abzulegen.

Wir starten jeweils um 8 Uhr und enden voraussichtlich um etwa 16:30 Uhr.

Das Modul 4 der 3. Welle unterstützt die Teilnehmer bei der Entwicklung eines nachhaltigen Problembewusstseins. Es bezieht sich dabei auf die vielfältigen, negativen Folgen von Schäden und Unfällen für die Teilnehmer selbst und das Unternehmen. Die Kenntnisbereiche 1.5, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, nach Anlage 1 BKrFQV werden mit dem Modul abgedeckt.

 

SEMINAR ANFRAGE




*Pflichtfelder