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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Autofahren im Winter - Mehr Sicherheit bei Eis und Schnee

15.11.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

In der kalten Jahreszeit sind widrige Witterungsbedingungen eine große Herausforderung für Fahrer und Fahrzeug. So behaglich winterliches Wetter in den eigenen vier Wänden sein mag, so ungemütlich wird es auf den Straßen. Saisonal bedingte Sicht- und Fahrbahnverhältnisse stellen ein erhöhtes Unfallrisiko dar und führen vielerorts zu regelmäßigen Verkehrsbehinderungen. Insbesondere Fahranfänger fühlen sich unsicher angesichts der Tücken des Winters, doch Nebel, Schnee und Eis verlangen selbst erprobten Verkehrsteilnehmern ein Höchstmaß an Konzentration und Reaktionsvermögen ab. Das richtige Verhalten bei widrigen Verhältnissen kann und will gelernt sein. #userInhaber# von der #userName# ist von Berufswegen bei Wind und Wetter auf den Straßen in und um #userCity# unterwegs und deshalb bestens mit den Gefahren der kalten Jahreszeit vertraut: „Fahren im Winter heißt in erster Linie: Besonders vorsichtig und vorausschauend fahren.“, so der Fahrlehrer. „Das heißt heftiges Gasgeben, abruptes Bremsen und ruckartige Lenkbewegungen in jedem Fall vermeiden, längere Bremswege einkalkulieren und stets ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen wahren.“ Eine angemessene Vorbereitung vor Fahrtantritt hilft, böse Überraschungen zu vermeiden. #userInhaber# empfiehlt, auch für kürzere Strecken und Routinefahrten ausreichend Zeit einzuplanen: „Stress und Zeitdruck verleiten zu Unvorsichtigkeit, was gerade bei Glätte schnell fatale Folgen haben kann. Lieber zwanzig Minuten früher losfahren, um unterwegs entspannt und konzentriert zu bleiben. Außerdem muss das Auto vor Fahrtbeginn sorgfältig von Schnee und Eis befreit werden – ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht aus!“ Kommt es während der Fahrt zu einer plötzlichen Verschlechterung der Fahrbahn- oder Sichtverhältnisse, etwa durch gefrierenden Regen oder Schneewehen, legt #userInhaber# Fahrern nahe, ihr Fahrzeug schnellstmöglich abzustellen und auf den Streudienst zu warten. „Selbstüberschätzung ist bei Glätte eine der häufigsten Unfallursachen. Gefährden Sie nicht unnötig Ihre eigene Sicherheit oder die der anderen Verkehrsteilnehmer.“ Auch hinsichtlich der richtigen Bereifung herrscht seit der Reform der Winterreifenverordnung 2010 Verunsicherung unter Autofahrern. Anders als die im Volksmund verbreitete Regel „Von O(ktober) bis O(stern)“ glauben macht, gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland nicht für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum. „Die Winterreifenpflicht hierzulande ist situativ, d.h. die konkrete Fahrbahnbeschaffenheit entscheidet“, weiß #userInhaber#. „Laut Straßenverkehrsordnung ist die Nutzung von Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben.“ Somit ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter an sich nicht zwangsläufig noch ein Gesetzesverstoß, abgesehen von dauerhaft abgestellten Fahrzeugen wie Zweitwagen oder Oldtimern rät #userInhaber# aber entschieden davon ab. Um im Winter auch bei schwierigen Verhältnissen die Kontrolle zu behalten, können ungeübte oder unsichere Fahrer spezielle Sicherheitstrainings absolvieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Aufbauseminar für alle Fahranfänger

14.11.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Sehr geehrte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, ihr seid in der Probezeit auffällig geworden?Passiert, ist ärgerlich, aber auch nicht allzu schlimm. Kommt zu uns und wir unterstützen euch. Dabei spielt es keinerlei Rolle, wo ihr herkommt, denn ein jeder kann an einem solchen Seminar bei uns teilnehmen.Das angeordnete Aufbauseminar solltet ihr nicht als eine Bestrafung sondern eher als eine Art Hilfestellung ansehen. So könnt ihr zukünftig besser mit den Anforderungen des Straßenverkehrs umgehen. Das Seminar erfolgt in Gruppen von mind. 6 und max. 12 Teilnehmern.Es umfasst folgende Programminhalte: 4 Gruppensitzungen zu je 135 Minuten Eine Fahrprobe zu je mind. 30 Minuten + Nachbesprechung Die Fahrprobe findet zwischen der 1. und 2. Sitzung statt und besteht aus einer Gruppe von 3 Teilnehmern.In den einzelnen Gruppensitzungen diskutiert ihr unter allen Teilnehmern eure Schwierigkeiten bzw. Probleme und erarbeitet Verhaltensalternativen für eure weitere Teilnahme am Straßenverkehr.Während des Seminars werdet ihr feststellen, dass es auch Spaß machen kann, sich untereinander zu beobachten und sich zu verbessern. Nach der Teilnahme an unserem Seminar werdet ihr viele Eindrücke und Erfahrungen gesammelt haben, die euch in eurem täglichem Leben auf der Fahrbahn zum einen nützlich sein werden und euch zum anderen fern von Strafzetteln und Co halten werden. ;-) Wenn sich noch Fragen ergeben oder offen gelieben sind, ruft gern durch oder schaut direkt vorbei. Wir helfen euch gern weiter. :-)Anmeldungen sind in jeder Filiale während der Öffnungszeiten möglich.

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Weiterbildung für Berufskraftfahrer

10.11.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Sie möchten Ihren LKW-Führerschein nicht nur für private Zwecke nutzen, sondern damit auch gewerblich fahren?Wir bilden nicht nur gut aus – wir bilden auch gern weiter. Hier sind ein paar Dinge, die Sie wissen sollten: Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen möchten, benötigen eine Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die so genannten "5 Module". Welche Schulung genau absolviert werden muss, regelt das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Für mehr Sicherheit auf Europas Straßen gilt seit Eintreten des BKrFQG die regelmäßige Weiterbildungspflicht für alle gewerblich tätigen Kraftfahrer ab 3,5 Tonnen. Die vorgeschriebene Weiterbildung umfasst 35 Stunden zu je 60 Minuten (5 Module). Sie kann zusammenhängend oder über einen Zeitraum von 5 Jahren absolviert werden. Es ist keine Prüfung abzulegen. Die Weiterbildung ist alle 5 Jahre zu wiederholen. Bei unseren Seminaren sind die Getränke und ein gemeinsames Mittagessen inklusive. Das fördert u.a. den Austausch der Teilnehmer untereinander.Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer selbstverständlich die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle.Wenn gewünscht, bieten wir unsere Schulungen auch gerne direkt in Ihrem Hause an.   Alle LKW-Fahrer, die nach dem 09.09.2009 ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE erworben haben, müssen eine Grundqualifikation (GQ) nachweisen. Die GQ wird erworben durch das erfolgreiche Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK. Nach dem BKrFQG setzt sie sich zusammen aus: 240 Minuten theoretische Prüfung,120 Minuten Fahrprüfung30 Minuten praktische Prüfung60 Minuten „Bewältigen einer kritischen Situation“ Der Erwerb dieser GQ setzt den Besitz einer gültigen LKW-Fahrerlaubnis voraus.  Für diejenigen, die die beschleunigte GQ absolvieren, gilt folgendes: 140 Stunden à 60 Minuten einschließlich10 Praxisstunden mit einem KFZ der betreffenden Klasse90 Minuten theoretische IHK-Prüfung(90 Minuten praktische IHK-Prüfung) Im Gegensatz zur normalen GQ ist hierfür der Besitz einer gültigen LKW-Fahrerlaubnis nicht Voraussetzung.Die absolvierte GQ wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen. Für weitere Informationen oder noch offen gebliebene Fragen, rufen Sie uns gern an oder kommen einfach direkt in eine unserer Filialen.Wir freuen uns auf Sie. P.s. Wer frühzeitig beginnt, seine Weiterbildung zu planen, vermeidet Ausfallzeiten, entgeht hohen Bußgeldern und spart Gebühren bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis!

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Erste-Hilfe-Bescheinigung doch nicht unbegrenzt gültig?

12.10.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Tatsächlich gibt es Bescheinigungen, die nicht mehr akzeptiert werden… Bis Dezember 2015 fanden für Führerscheinanwärter neben der Ersten Hilfe auch Schulungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen statt. Umgangssprachlich könnte man diese Schulungen auch als „Kleine Erste-Hilfe-Kurse“ bezeichnen. Den sogenannten LSM-Kurs, wie viele ihn kennen, gibt es jedoch seit 2016 nicht mehr. Bis dahin bestand die Schulung aus 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Nach den Anpassungen vom 04.05.2015 besucht jeder Fahrschüler nun einen Erste-Hilfe-Kurs über 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und wird durch einen größeren Praxisbezug noch besser und gezielter auf die Versorgung an einem Unfallort vorbereitet, um im schlimmsten Fall auch ein Leben retten zu können. Für die Anerkennung der LSM-Kurse gab es eine Übergangsfrist. Diese lief jedoch nun aus. Bis zum 21.Oktober waren die alten Bescheinigungen noch gültig. Danach werden jetzt nur noch Bescheinigungen eines „richtigen“ Erste-Hilfe-Kurses mit 9 Unterrichtseinheiten anerkannt. Also prüft am besten, welchen Kurs ihr gemacht habt und erneuert oder ergänzt sonst eure bisherigen Kenntnisse. Nur die Erste-Hilfe-Bescheinigung – bestehend aus 9 Unterrichtseinheiten - ist lebenslang gültig. P.s. Es schadet mit Sicherheit nicht, trotz gültiger Bescheinigung, seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf Leistung von Erster Hilfe hin und wieder aufzufrischen!

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